Ringelröteln

Bei Ringelröteln (Erythema infectiosum) handelt es sich um eine Virusinfektion. Schon aufgrund des Namens wird sie sehr häufig mit den Röteln verwechselt. Es handelt sich aber um eine ganz eigenständige Erkrankung, die durch einen vollkommen anderen Erreger ausgelöst wird, das Parvovirus B 19.

Ringelröteln in der Schwangerschaft

Etwa 70 % der Frauen im gebährfähigen Alter in Deutschland sind mit dem Parvovirus B 19 infiziert. In etwa 30 Prozent der Fälle wird das Virus über die Plazenta auf das Kind übertragen, in 4 bis 17 Prozent treten bei dem ungeborenen Kind Komplikationen auf, z. B. eine Anämie (Blutarmut) mit generalisierten Wassereinlagerungen in der Haut, aber auch im Brust- und Bauchbereich. Gelegentlich kommt es zu einer Herzmuskelschwäche und zum Tod des ungeborenen Kindes. Angeborene Schädigungen werden nicht gesehen. Besonders problematisch sind Infektionen der Schwangeren zwischen der 8. und 20. Schwangerschaftswoche. Heutzutage ist eine Behandlung des ungeborenen Kindes mit einer Bluttransfusion möglich. Schätzungsweise kommt es jährlich zu 300 bis 500 Totgeburten aufgrund von Ringelröteln in der Schwangerschaft.

Frauen im gebärfähigen Alter sollten unbedingt ihren Immunstatus gegen Parvovirus B19 überprüfen lassen, insbesondere, wenn sie Kontakt zu Klein- und Schulkindern haben.

Schutz für Schwangere in Kindereinrichtungen

Für Frauen, die keinen Schutz vor Ringelröteln haben, besteht meistens ein vorübergehendes Beschäftigungsverbot bei Auftreten von Ringelröteln in Kindereinrichtungen, und zwar bis drei Wochen nach dem letzten Erkrankungsfall. Da die Ringelröteln jedoch häufig ohne Krankheitszeichen verlaufen und daher gar nicht erkannt werden, empfehlen manche Bundesländer ein Beschäftigungsverbot bis zur 22. Schwangerschaftswoche oder aber sogar für die gesamte Dauer der Schwangerschaft.